Seiten

Mittwoch, 4. Mai 2011

Und dann war da noch Paragraph 1

Eine wahre Geschichte frisch aus dem Leben eines Physiotherapeuten.
Ab und an kommt es vor, dass man das allgemein bekannte Schleudertrauma nach Autounfall behandeln muss. Da fällt im Laufe der Sitzung auch das ein oder andere Wort zum Unfallhergang. In diesem speziellen Fall ging es um einen Vorfahrtfehler, begangen von einem Autofahrer (=Mann). Die Geschädigte hatte sein Fahrzeug trotz massiver negativer Beschleunigung (bremsen) noch am Heck erwischt und saß bei mir auf der Liege. Ich fragte unter anderem eher spaßhaft, ob ihr der wesentliche Inhalt der Paragraphen 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung geläufig sei. Sie fing an zu rudern. Darauf ich nochmalls: "Na - §1?" Und darauf war ihre Antwort (sie war immer noch sehr verunsichert): "ICH HATTE VORFAHRT!" Dementsprechend kann der geneigte Leser auf §2 schließen - §1 hat immer Gültigkeit! Schlussfolgerung: Lege dich nie mit einer Frau in puncto Vorfahrt an.

In diesem Sinne - Augen auf im Straßenverkehr...

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen